Nach mehrmonatiger Debatte und einer Reihe von Expertenanhörungen stehen aktuelle Gesetzesinitiativen für ein Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden scheinbar vor dem Aus. Die schon Ende September 2019 beschlossene Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat, eine entsprechende Gesetzesvorlage von Bündnis90/Die Grünen beziehungsweise einen Antrag der FDP abzulehnen, kommt einer Missachtung journalistischer Arbeit gleich.

Während die Landespresse- und -mediengesetze Journalistinnen und Journalisten einen Anspruch auf Auskunft und Informationsrechte zuweisen, bewegen sich Medienvertreter auf Bundesebene in einer Grauzone. In Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2013 müssen sich Journalisten und Journalistinnen ihr Recht immer wieder mühsam vor Gericht erkämpfen. Dabei können sie sich nur auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen, was ihnen aber im Konflikt mit einer Bundesbehörde weder zeitnahe noch umfängliche Auskünfte garantiert.

Langwierige Rechtsstreitigkeiten widersprechen den Sachzwängen der Berichterstattung und behindern die Mitwirkung der Medien an der Meinungsbildung. Unwägbarkeiten des Behördenhandelns und der Rechtsprechung zermürben die Publizistinnen und Publizisten. Insbesondere kleinen Medienunternehmen und freien JournalistInnen fehlen zu solchen Rechtsstreitigkeiten auch schlicht die Kapazitäten.

Der Deutsche Bundestag sollte Journalistinnen und Journalisten Rechtssicherheit im Umgang mit Bundesbehörden nicht länger verwehren. Alle Sachverständigen, die der Ausschuss für Inneres und Heimat gehört hat, haben das Regelungsbedürfnis bejaht – aus Gründen der Rechtsklarheit, aber auch des Grundrechts und demokratiepolitischer Überlegungen wegen.

Es braucht dringend einen Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundesbehörden, der mindestens dem inhaltlichen und rechtlichen Niveau der Landespressegesetze entspricht. Besser wäre noch ein Informationsrecht der Medien, das unter anderem ein Recht auf Akteneinsicht sowie ein praxistaugliches Eilverfahrensrecht umfasst.

Die Verbände und Sender fordern den Deutschen Bundestag daher auf, die zentralen Anliegen des Gesetzentwurfs von Bündnis90/Grüne und des Antrags der FDP zeitnah umzusetzen. Der gesellschaftliche Auftrag der Medien und die Stärkung journalistischer Arbeit sind für unser Land von derart herausgehobener Bedeutung, dass die Debatte über das Presseauskunftsrecht nicht länger Fraktionszwang und Koalitionsräson unterworfen sein darf.

 

Netzwerk Recherche: Julia Stein

Deutscher Journalisten-Verband: Frank Überall

Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union: Cornelia Berger

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger: Anja Pasquay

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger: Dirk Platte

Deutscher Presserat: Lutz Tillmanns

Verband Privater Medien: Tim Steinhauer

Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands: Susanne Pfab

Zweites Deutsches Fernsehen: Christoph Bach

Der Gemeinsame Appell zum Auskunftsanspruch als PDF