IFG: Netzwerk Recherche kritisiert Bundesregierung

veröffentlicht von Netzwerk Recherche | 2. Juli 2026 | Lesezeit ca. 5 Min.

Keine Reform, sondern ein Frontalangriff auf die Transparenz und den investigativen Journalismus

Netzwerk Recherche kritisiert die heute bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung (Programm für Aufschwung und Beschäftigung, S. 11, Nr. 32), das Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken. Was die Regierungskoalition als „Weiterentwicklung“ des Informationsfreiheitsgesetzes verkauft, ist de facto dessen Abschaffung. Alle Grundprinzipien der Informationsfreiheit werden aufgegeben, vom Informationsanspruch für jede und jeden, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, bis zum voraussetzungslosen Zugang ohne Begründungspflicht. Das ist ein Frontalangriff auf eine demokratische Errungenschaft. Zugleich ist es ein schwerwiegender Schlag gegen den investigativen Journalismus, denn wenn diese Pläne durchkommen, wird es deutlich schwieriger, die Vorgänge in deutschen Behörden zu durchleuchten. Die Regierung versucht, die Kontrollfunktion der Medien zu begrenzen, indem bewährte Auskunftsrechte abgeschafft werden. Das ist in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber demokratischen Institutionen ein gefährlicher Kurs.

Dr. Manfred Redelfs, Beauftragter des Vorstands von Netzwerk Recherche e.V. für Informationsfreiheit und Auskunftsrechte, erläutert in dieser Stellungnahme die Folgen der einzelnen Aussagen aus dem Koalitionspapier im Detail:

Bundesregierung: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“

Netzwerk Recherche: Es ist ein zentrales Merkmal der Informationsfreiheitsrechte, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller gerade kein „berechtigtes Interesse“ an der gesuchten Information nachweisen müssen. Das IFG garantiert den Informationsanspruch voraussetzungslos, als jeder Person zustehendes Recht. Diese fortschrittliche und bürgernahe Regelung will die Regierung ganz offensichtlich abschaffen. Damit wäre Deutschland wieder auf dem Stand wie vor 20 Jahren, zu Zeiten der alten „Amtsverschwiegenheit“ als obrigkeitsstaatliches Erbe.

Die Begrenzung auf „natürliche Personen“ bedeutet zudem, dass Organisationen wie FragDenStaat und Verbände, aber auch Verlage und Medienhäuser keine IFG-Anträge mehr stellen können. Damit müssten Journalistinnen und Journalisten als Privatpersonen Anträge einreichen. Dies könnte auch Konsequenzen haben, sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen um den Informationszugang kommen. Denn bisher waren es die Medienhäuser, die diese teuren Streitigkeiten geführt haben. Zudem haben in der Vergangenheit vor allem die Verbände und Organisationen der Zivilgesellschaft mit langem Atem wichtige Grundsatzentscheidungen zum Informationsfreiheitsrecht erstritten. Privatpersonen fehlen dazu im Regelfall die Mittel.

„Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken.“

In der Praxis müsste somit jeder Antrag mit einer Staatsbürgerschaftsprüfung einhergehen. Wie das mit einer Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung vereinbar sein soll, erschließt sich nicht. Zudem wären anonymisierte Anträge, wie derzeit möglich, in Zukunft nicht mehr zulässig. Diese nationalstaatliche Wende wäre zudem international einmalig: Andere Länder, selbst die USA unter Donald Trump, gewähren ihre Informationszugangsrechte allen Menschen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

„Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen.“

Schon nach dem bestehenden Gesetz ist es möglich und üblich, die Namen von Mitarbeitenden der Behörden zu schwärzen, insbesondere aber deren Kontaktdaten. Dies geschieht bereits ständig aus Datenschutzgründen. Anders ist es allerdings bei leitenden Mitarbeitenden. Wenn nun alle Namen geschwärzt werden können, ist gerade nicht mehr nachvollziehbar, wer welche Entscheidungen getroffen hat. Eine entscheidende Möglichkeit, die Verantwortung bei Behördenskandalen aufzuklären, wie jüngst bei der Fördermittelaffäre im Land Berlin, würde damit entfallen.

„In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen.“

Hier ist davon auszugehen, dass der Bund dem schlechten Vorbild des Landes Berlin folgen will, das kürzlich sein Landesgesetz unter Verweis auf die Bedrohungslage weitgehend ausgehöhlt hat. Dabei sehen alle Informationsfreiheitsgesetze schon jetzt besondere Schutzklauseln vor. Sofern es um sicherheitsrelevante Informationen geht, kann der Informationszugang also bereits nach dem bestehenden IFG verweigert werden, was auch oft geschieht. Zu befürchten ist, dass pauschale Bereichsausnahmen ganze Teile der Verwaltung grundsätzlich abschotten – unabhängig davon, ob es überhaupt um sensible Informationen geht. Dabei zeigt schon das Vorgehen im Land Berlin und dem dortigen Landes-IFG: Die Reform des Gesetzes hat nicht zu mehr Sicherheit beigetragen, aber die Transparenz entscheidend eingeschränkt. Die Angst vor Anschlägen wurde von der Regierung strategisch genutzt, um ungeliebte Beteiligungsrechte wieder abzuschaffen.

„Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“

Kostendeckende Gebühren werden bedeuten, dass Antragstellende zukünftig vermehrt mit der Gebührenkeule auf Distanz gehalten werden. Denn wenn die bisher bestehenden Gebührendeckelung bei 500 EUR entfällt, können gerade in komplexeren Fällen mehrere Tausend Euro anfallen. Da es in dem Papier zugleich heißt, das IFG solle auf „natürliche Personen“ eingeschränkt werden, werden die hohen Gebühren vor allem ganz normale Bürgerinnen und Bürger treffen. Organisationen und Verbände, die sich die hohen Gebühren leichter leisten könnten und die schon in der Vergangenheit am ehesten den langen Atem und die finanziellen Mittel mitgebracht haben, um z.B. wichtige Musterurteile vor Gericht zu erstreiten, wären nach den Plänen der Bundesregierung offenbar nicht mehr berechtigt, IFG-Anträge zu stellen. Dies trifft auch Verlage und Rundfunkanstalten, die in der Vergangenheit das IFG für die Recherche genutzt haben.

In der Gesamtschau zeigt sich damit, dass es keineswegs um eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes geht oder eine „Weiterentwicklung“, wie in dem Koalitionspapier behauptet. Sondern unter dem Vorwand der Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung und unter Hinweis auf äußere Bedrohungen soll ein Bürgerrecht abgeschafft werden, das der Regierung lästig ist.

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