Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz greift zu kurz

Gemeinsame Presseerklärung des Bündnis Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
C/0 Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.
Ludwig-Richter-Str. 19 | 16547 Birkenwerder

Zum Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz, der heute im Landtag debattiert wird, erklärt für das Bündnis Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz der Vorsitzende der Gesellschaft für Informationsfreiheit Dr. Sven Berger:

„Grundsätzlich begrüßen wir es sehr, dass auch Rheinland-Pfalz ein Informationsfreiheitsgesetz erhalten soll. Der vorliegende Gesetzentwurf greift jedoch zu kurz. Leider vergibt die Landesregierung damit ihre Chance, ein fortschrittliches und bürgerfreundliches Transparenzgesetz vorzulegen. Stattdessen orientiert sie sich ohne Not an dem unzureichenden Bundesgesetz, dessen Reformbedürftigkeit nach zwei Jahren Praxis längst feststeht.“

Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion lehnt sich eng an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes an, das das nur ein mittleres Transparenzniveau erreicht und durch eine große Zahl von Ausnahmevorschriften aufgeweicht wird. So wird z.B. der Informationszugang bei Betriebsund Geschäftsgeheimnissen privater Firmen komplett von deren Zustimmung abhängig gemacht, ohne Abwägungsmöglichkeit der Behörden, ob im Einzelfall das öffentliche Interesse an der Information überwiegt. Zwar weist die jetzige Vorlage bereits deutliche Verbesserungen gegenüber dem völlig unzureichenden Referentenentwurf vom Oktober 2007 auf. Aber die Verbesserungen bleiben auf halbem Wege stecken.

Mit dem Gesetz soll der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen für jedermann in Rheinland-Pfalz geschaffen werden, wie er sich im Bund und in den Ländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Thüringen und dem Saarland bereits bewährt hat.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Vielzahl unterschiedlicher Informationszugangsregelungen für Rheinland-Pfalz erhöht und die Rechtsanwendung unnötig erschwert. So werden die Landesbehörden nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zukünftig folgende Informationszugangsgesetze anzuwenden haben:

  • Landesumweltinformationsgesetz,
  • Verbraucherinformationsgesetz,
  • Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz.

Derzeit gibt es in Deutschland 27 verschiedene Informationszugangsgesetze. Deshalb fordert Dr. Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche:

“Der Vorstoß für mehr Transparenz ist überfällig. Aber das neue Informationsfreiheitsgesetz Rheinland- Pfalz sollte mit dem Umweltinformationsgesetz zusammengelegt werden. Das vereinfacht die Anwendung für die Bürger wie für die Behörden. Außerdem ist das Landesumweltinformationsgesetz fortschrittlicher, während der jetzt präsentierte IFG-Gesetzentwurf wie ein Auto wirkt, das nur mit angezogener Handbremse fährt.”

Das Bündnis für Informationsfreiheit hat die Hoffnung, dass Rheinland-Pfalz ein modernes, unbürokratisches und bürgerfreundliches Informationsfreiheitsgesetz erhält und appelliert daher an die SPD-Landtagsfraktion, ihren Gesetzentwurf nochmals zu überarbeiten.

Ansprechpartner:

Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.: Dr. Sven Berger

Deutscher Journalisten-Verband, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.: Gisela Schmoldt

Netzwerk Recherche: Dr. Manfred Redelfs

Humanistische Union e.V.: Dr. Till Müller-Heidelberg

Transparency International: Dr. Heike Mayer

Mehr Demokratie e.V.: Roman Huber

ver.di Fachgruppe Medien Rheinland-Pfalz/Saar: Annegret Kaiser