Nach Klage von Bündnis aus Netzwerk Recherche, GFF und vier weiteren Medienorganisationen stärkt Grundsatzurteil internationale Menschenrechte und Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalist*innen besonders geschützt werden. Die gezielte Überwachung Einzelner sei an höhere Hürden zu knüpfen. Weiter müsse die Auslandsüberwachung wesentlich effektiver durch unabhängige Gremien mit eigener Budgethoheit kontrolliert werden. Das Urteil setzt damit neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse.

Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus Netzwerk Recherche und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen eingereicht hatte. Der Fall warf unter anderem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht für Artikel 10 des Grundgesetzes nun unmissverständlich bejaht. „Das Urteil ist ein Signal für die Pressefreiheit und für den Schutz der Grundrechte weltweit“, so Julia Stein, Vorsitzende von Netzwerk Recherche. „Nun sind deutsche Behörden auch im Ausland an das Grundgesetz gebunden – eine überfällige Entscheidung für den Schutz von Informanten und eine wichtige Basis für eine vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit von investigativen Journalistinnen und Journalisten.“

Neue Standards für die Arbeit des BND

Gerade dass der BND sich im Ausland nicht an die Grundrechte gebunden sah, hatte die klagenden ausländischen Journalist*innen zu ihrer Verfassungsbeschwerde motiviert. Die umfassende Überwachung durch Nachrichtendienste kann die Arbeit freier Medien behindern, weil Medienschaffende und ihre Quellen kaum noch vertraulich kommunizieren können. Die Journalist*innen freuen sich darüber, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts neue Standards für die Arbeit des BND setzt, und hoffen auf eine internationale Signalwirkung für die Tätigkeit der Nachrichtendienste anderer Länder.

Edward Snowdens Enthüllungen standen am Anfang

Über sieben Jahre, nachdem Edward Snowden ein globales System geheimdienstlicher Massenüberwachung enthüllt hat, hat das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der deutschen Beteiligung daran höchstrichterlich entschieden. Im Zuge des NSA-Skandals hatte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages ans Licht gebracht, dass der BND als Steigbügelhalter der NSA fungierte, woraufhin die damalige Große Koalition ein neues BND-Gesetz verabschiedete.

Doch anstatt dem Auslandsgeheimdienst klare Schranken zu setzen, wollte die Bundesregierung die praktisch flächendeckende Auslandsüberwachung einfach pauschal legalisieren – trotz massiver Proteste aus der Zivilgesellschaft und ohne die Grenzen der Verfassung zu beachten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordinierte daraufhin ein Bündnis aus international renommierten Journalist*innen sowie fünf Medienorganisationen, darunter Netzwerk Recherche. Gemeinsam reichten sie Ende 2017 Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz ein. Die Kläger*innen fürchten unter anderem eine Aushöhlung des Quellenschutzes.

Teil des Bündnisses sind neben der GFF und Netzwerk Recherche auch Reporter ohne Grenzen (RSF), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di sowie das Journalistennetzwerk n-ost. Zu den Beschwerdeführer*innen gehört unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilova. Verfahrensbevollmächtigter ist der Mainzer Hochschullehrer Prof. Dr. Matthias Bäcker; Reporter ohne Grenzen wird daneben vertreten von Rechtsanwalt Dr. Bijan Moini (GFF).

In Karlsruhe sind mehrere Verfassungsbeschwerden der GFF anhängig, mit denen die Organisation seit 2016 insbesondere gegen verfassungswidrige Überwachungs- und Polizeibefugnisse vorgeht. Mit dem heutigen Urteil hat die GFF ihren ersten großen Fall in Karlsruhe gewonnen.

Mehr Informationen inklusive der Verfassungsbeschwerde, über die entschieden wurde, unter www.notrustnonews.org