Sachsen will Transparenzgesetz verabschieden – mit Schwächen
Die Landkarte der Informationsfreiheit weist derzeit noch drei weiße Flecken auf: In Sachsen, Niedersachsen und Bayern gibt es nach wie vor keinen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen. Das soll sich unter der sächsischen Regierungskoalition von Union, SPD und Grünen nun ändern: Ein Kabinettsentwurf für ein Transparenzgesetz liegt vor und ist in die Phase der Anhörungen gegangen. Netzwerk Recherche begrüßt den Schritt, endlich auch in Sachsen mehr Transparenz zu wagen, sieht aber an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf.
So ist es zwar sehr erfreulich, dass Sachsen gleich ein Transparenzgesetz anstrebt, das auch automatische Veröffentlichungspflichten vorschreibt, während ein klassisches Informationsfreiheitsgesetz nur die Freigabe auf Antrag vorsieht. Aber die Kommunen bleiben bei dieser Regelung außen vor – und gerade auf dieser Ebene haben Bürgerinnen und Bürger erfahrungsgemäß die meisten Fragen, wenn es z. B. um Bauplanung geht. Problematisch sind zudem die weitgefassten Ausnahmeklauseln, ein klassischer Schwachpunkt von Informationszugangsgesetzen. Nicht erfasst werden sollen pauschal Wirtschaftsdaten, Forschungseinrichtungen oder auch der Landesrechnungshof sowie das Regierungshandeln als „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ – ein Einfallstor für Informationsblockaden, die eigentlich der Vergangenheit angehören sollten. Leider sieht der Entwurf auch keine Zusammenlegung mit anderen Auskunftsrechten vor, wie vor allem dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Eine solche Bündelung könnte für mehr Übersichtlichkeit bei den Informationsansprüchen sorgen, was sowohl aus der Perspektive der Antragsteller wie der Verwaltung von Vorteil wäre. Zudem enthält das Umweltinformationsgesetz bewährte Regelungen, die derzeit dem Transparenzgesetzentwurf noch fehlen. Das betrifft etwa die Antwortfrist bei komplexen Anträgen, die nicht innerhalb der Regelfrist von einem Monat beschieden werden können. In solchen Fällen sieht das UIG eine Verlängerung auf höchstens zwei Monate vor. Eine Frist bei komplexen Anträgen fehlt derzeit beim Transparenzgesetzentwurf noch völlig.
Wir veröffentlichen die Stellungnahme, die Netzwerk Recherche für die Verbändeanhörung abgegeben hat und werden den weiteren Gesetzgebungsprozess mit Kritik und Anregungen begleiten.