Journalisten nicht mit Strafverfahren behindern
Die Mitgliederversammlung der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. (nr) hat am Freitag, 9. Juli, folgende Erklärung beschlossen:
“Netzwerk Recherche e.V. tritt für die Informationsfreiheit und die Unabhängigkeit des Journalismus in Deutschland ein. Die Kollegen Arndt Ginzel und Thomas Datt müssen sich wegen ihrer Recherchen und der Berichterstattung zum Fall ‘Sachsensumpf’ derzeit vor dem Amtsgericht Dresden wegen des Vorwurfs der Verleumdung verantworten. Netzwerk Recherche kritisiert die Tendenz, recherchierende Journalisten mit strafrechtlichen Verfahren bei ihrer Arbeit zu behindern.”