Trans­pa­renz­ge­setz­ge­bung: Baden-​​Württemberg hat nun ein eher schlechtes IFG

ver­öf­fent­licht von Man­fred Redelfs | 10. Februar 2021 | Lese­zeit ca. 3 Min.

Update 10.02.2021: Bündnis for­dert (echtes) Trans­pa­renz­ge­setz für Baden-​​Württemberg 

Bei der Trans­pa­renz­ge­setz­ge­bung hat sich zum Jah­res­an­fang 2016 einiges getan: In Baden-​​Württemberg ist das lange umstrit­tene IFG in Kraft getreten – weit­ge­hend unbe­merkt von der Öffent­lich­keit. Es war kurz vor Weih­nachten vom Landtag beschlossen worden und trägt deut­lich die eher restrik­tive Hand­schrift des SPD-​​geführten Innen­res­sorts. Die Grünen trös­teten sich in der Ple­nar­de­batte im Landtag mit der Aus­sicht, diese Rege­lungen als „Ein­stieg“ in die Infor­ma­ti­ons­frei­heit zu begreifen. So krankt das neue Gesetz leider an vielen restrik­tiven Aus­nah­me­be­stim­mungen, eher schwa­chen aktiven Infor­ma­ti­ons­ver­pflichten und dem Recht der Kom­munen, kos­ten­de­ckende und damit womög­lich abschre­ckende Gebühren zu erheben. Netz­werk Recherche hatte wie­der­holt sehr deut­liche Kritik an diesen und wei­teren Punkten geübt, worauf auch meh­rere Abge­ord­neten in der Land­tags­de­batte Bezug nahmen. Eine Über­ra­schung hielt die Abstim­mung über das Pro­jekt inso­fern bereit, als auch die Oppo­si­tion dem Gesetz zustimmte: Selbst die Union, die sich in allen Bun­des­län­dern eher zurück­hal­tend zur Behör­den­trans­pa­renz posi­tio­niert, hatte gegen die Vor­lage von Grün-​​Rot im Süd­westen keine Ein­wände.

Der­zeit gül­tiges Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz Baden-​​Württemberg


Rück­blick Geset­zes­vor­schlag von Netz­werk Recherche von 2013 für ein Trans­pa­renz­ge­setz für Baden-​Würt­tem­berg

Abschied vom Amts­ge­heimnis ist auch in Baden-​Würt­tem­berg über­fällig

Stutt­gart, 6. Juni 2013. Die Jour­na­lis­ten­or­ga­ni­sa­tion Netz­werk Recherche hat heute einen eigenen Gesetz­ent­wurf für mehr Trans­pa­renz bei Behör­den­in­for­ma­tionen in Baden-​Würt­tem­berg vor­ge­legt. Damit nimmt die Orga­ni­sa­tion die Lan­des­re­gie­rung in die Pflicht, die vor über zwei Jahren im Koali­ti­ons­ver­trag ein sol­ches Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz ver­spro­chen, aber bisher nicht prä­sen­tiert hat. „Wenn die Ver­wal­tung und die Regie­rung hier nicht lie­fern, dann muss offenbar die Zivil­ge­sell­schaft aktiv werden. Der gute Infor­ma­ti­ons­zu­gang ist die Grund­vor­aus­set­zung sowohl für Bür­ger­en­ga­ge­ment als auch für einen kri­ti­schen Jour­na­lismus “, begrün­dete Oliver Schröm, der Vor­sit­zende von Netz­werk Recherche, den Vor­stoß.

Das Rechts­prinzip der Infor­ma­ti­ons­frei­heit ermög­licht es jedem Bürger, Infor­ma­tionen von öffent­li­chen Stellen anzu­for­dern und auch Akten ein­zu­sehen, ohne dass dafür ein beson­derer Grund genannt werden muss. An die Stelle des Amts­ge­heim­nisses tritt der Grund­satz der Öffent­lich­keit. Falls eine Behörde der Mei­nung ist, Infor­ma­tionen auf­grund von Aus­nah­me­klau­seln – etwa zum Daten­schutz oder zur Wah­rung von Betriebs-​ und Geschäfts­ge­heim­nissen – nicht her­aus­geben zu dürfen, bedarf dies der Begrün­dung. Elf Bun­des­länder und der Bund haben bereits solche Gesetze. Baden-​Würt­tem­berg zählt somit zu den Schluss­lich­tern bei der Behör­den­trans­pa­renz.

„Dass die Minis­te­ri­al­bü­ro­kratie sich schwer damit tut, ein sol­ches Gesetz vor­zu­legen, ver­stehen wir voll­kommen – sie muss damit ja Pri­vi­le­gien auf­geben, mit denen sie in den letzten Jahr­zehnten gut gelebt hat“, beschrieb Vor­stands­mit­glied und Aus­kunfts­rechts­ex­perte Man­fred Redelfs den Hin­ter­grund der unge­wöhn­li­chen Jour­na­lis­ten­in­itia­tive. „Unser Vor­schlag zeichnet sich durch einen beson­ders bür­ger­freund­li­chen Ansatz aus“, so Redelfs weiter. Vor allem werden die Ämter ver­pflichtet, viele Infor­ma­tionen von sich aus ins Netz zu stellen. „Wir gehen nicht von einer Hol­schuld der Bürger aus, son­dern von einer Bring­schuld der Behörden.“

Auto­ma­tisch zu ver­öf­fent­li­chen sind nach dem Gesetz­ent­wurf z.B. Kabi­netts­vor­lagen, Gut­achten, Sub­ven­ti­ons­zah­lungen über 10.000 EUR sowie die Gehälter der Lei­tungs­ebene infor­ma­tions-​pflich­tiger Stellen, zu denen auch Unter­nehmen der Daseins­vor­sorge wie Was­ser­werke, Woh­nungs­wirt­schaft oder Müll­ab­fuhr gehören. Ver­träge zur Daseins­vor­sorge, die die öffent­liche Hand schließt, müssen gleich­falls ins Netz gestellt werden.

Trans­pa­renz­ge­setz Baden-​Würt­tem­berg – Gesetz­ent­wurf [PDF]

Trans­pa­renz­ge­setz Baden-​Würt­tem­berg – Facts­heet [PDF]

Trans­pa­renz­ge­setz Baden-​Würt­tem­berg – Hin­ter­grund [PDF]

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