Laudatio zur Verleihung der Verschlossenen Auster 2013

Austerpreisträger: Hans-Peter Friedrich (CSU) und das Bundesministerium des Innern
Laudator: Georg Mascolo, ehem. Chefredakteur, “Der Spiegel”

 

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT !

Hans-Peter Friedrich ist der deutsche Verfassungsminister. Seine Aufgabe ist es, die Verfassung zu schützen, die verfassungsgemäßen Rechte der Deutschen, ohne die es keine Ordnung geben kann.
Heute verleiht das Netzwerk Recherche die “Verschlossene Auster” an Hans-Peter Friedrich und das Bundesministerium des Innern, um an diese Pflicht zu erinnern.
Wie traurig, dass diese Ehrung notwendig ist.
Hans-Peter Friedrich und sein Ministerium sind die “Informationsblockierer des Jahres”.
Was rechtfertigt dieses Urteil?
Es sind zwei Entscheidungen, die an der Urteilsfähigkeit von Friedrich und einigen seiner leitenden Beamten zweifeln lassen. Zweimal haben dessen Beamte auf die Frage, welche Rechte der Journalist gegenüber dem Staat haben soll, geantwortet: Wenn es nach uns ginge, möglichst wenige.
Glücklicherweise geht es hierzulande nicht nach dem Innenministerium. Dazu später mehr.
Der erste Fall: Der Bild-Journalist Hans-Wilhelm Saure wollte ein düsteres Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte recherchieren, die Rolle alter Nazis beim Aufbau des Bundesnachrichtendienstes. Saure erbat Auskunft: Wie viele NS-belastete Mitarbeiter beschäftigte der BND zwischen 1950 und 1980? Keine Antwort, Saure erhob Untätigkeitsklage vor dem in diesem Fall direkt zuständigen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Dass ein Journalist in diesem Land aber ein Recht, einen Anspruch auf Auskunft hat, ist Gesetz, so steht es wortgleich in den deutschen Landespressegesetzen. Natürlich darf er nicht alles erfahren, auch der Staat hat ein Recht auf Geheimhaltung. Doch wenn der Staat die Antwort auf eine Frage, an der es ein öffentliches Interesse gibt, verweigern will, dann muss dieses “Nein” sorgsam begründet sein.
Routine also, bis Friedrichs Innenministerium etwas tat, was keine Bundesregierung zuvor gewagt hatte. Es ließ die Pflicht zur Auskunft bestreiten, weil ein Landesgesetz den Bund dazu doch gar nicht verpflichten könne. Und auch aus Artikel 5 des Grundgesetzes lasse sich kein Auskunftsanspruch ableiten. Diesen Gedanken hatte ein Ministerialrat schon Jahre zuvor zu Papier gebracht. Jetzt saß er als Richter in eben jenem Senat des Bundesverwaltungsgerichtes, der über die Bild-Klage befinden würde. Da konnte man sein Glück ja einmal versuchen.
Stellen wir uns also einmal die Welt des Hans-Peter Friedrich und seiner Ministerialen vor: In ihr muss ein Landesumweltminister, weil gesetzlich dazu verpflichtet, Antwort geben. Der Bundesumweltminister muss es nicht. Horst Seehofer und Hannelore Kraft müssen, Angela Merkel und Guido Westerwelle müssen nicht. Jede Institution, wo irgendwie “Bund” im Behördennamen steht, kann sich für eine Auskunft entscheiden, muss aber nicht. Das Bundeskartellamt, das Bundeskriminalamt, der Bundesverfassungsschutz – sie alle sind demnach eine Black Box von Amts wegen. Und natürlich auch der Urheber des Gedankens, das Bundesministerium des Innern.
Offenbar wolle man den Auskunftsanspruch für Journalisten kurzerhand einschränken, warnte Peter Schaar, der kluge Datenschutzbeauftragte dieses Landes. Sein Urteil: Skandalös.
Damit blieb er allein, im Berliner Regierungsviertel wurde die vom Innenministerium gelegte Bombe interessiert, gelegentlich auch besorgt betrachtet, aber nicht entschärft. Keine Justizministerin, keine Kanzlerin, auch nicht der Regierungssprecher, ein ehemaliger Kollege, schritten ein.
Nun gibt es zum Glück noch Richter in diesem Land, und die haben den gefährlichen Unsinn gestoppt. Zwar lehnte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes die Klage der Bild-Zeitung ab – sie sei zu umfangreich für eine Anfrage, erfordere umfassende Recherchen und gleiche daher einem Untersuchungsauftrag, nicht einem reinen Auskunftsbegehren.
In der alles entscheidenden Frage aber erinnerten sie Friedrich an seine Pflicht, sie erinnerten an das Grundgesetz.
Solange der Bund kein eigenes Gesetz zur Auskunftserteilung an Journalisten auf den Weg bringt – warum eigentlich tut er das nicht – solange dürfe sich der Journalist bei seinen Fragen unmittelbar auf Artikel 5 berufen. Es darf nicht sein, so die Richter, dass der Anspruch ins Leere läuft. Diese Lücke, so die Richter, muss geschlossen werden.
Wir Journalisten haben ein verfassungsmäßiges Recht auf Auskunft. Warum weiß der Verfassungsminister nichts davon?
Die zweite Causa, für die Friedrich und sein Ministerium mit der “Verschlossenen Auster” zu ehren sind, ist ähnlich abenteuerlich.
Vor beinahe acht Jahren, es regierte noch Rot-Grün, geschah in Deutschland eine kleine Revolution: Weg mit den letzten Resten preußischen Obrigkeitsstaatsdenkens, hin zu einem modernen, transparenten und bürgerfreundlichen Staat. Das Schlüsselwort heißt Informationsfreiheit, damit knüpfen die Regierenden ein enges Band zu den Regierten. Was sie wann warum entscheiden, wird öffentlich. Jeder Bürger, nicht nur Journalisten, dürfen nachvollziehen, wie Verwaltungen und Politiker ihre Entscheidungen treffen. Das Informationsfreiheitsgesetz garantiert ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht. Informationsfreiheitsgesetze gelten inzwischen im Bund und in elf Bundesländern, Tendenz steigend. Baden-Württemberg lässt sich vom Netzwerk Recherche gerade bei der Formulierung helfen. Bayern will hart bleiben.
In Hamburg, wo wir uns heute treffen, gilt seit einem Jahr mit dem “Transparenzgesetz” die fortschrittlichste Regelung, alle Informationen von öffentlichem Interesse, Verträge, Gutachten, Baugenehmigungen, Subventionsentscheidungen, werden von Staats wegen veröffentlicht.
Da hat sich Olaf Scholz wohl nicht an den Rat von Peer Steinbrück gehalten, der doch findet, dass es totale Transparenz nur in Diktaturen gibt. Inzwischen ist das Transparenzgesetz Teil des SPD-Regierungsprogramms. Aber dass Kandidat und Programm nicht so recht zusammen passen, ist ja bekannt.
Wir sind also auf dem Weg vom “Need to know” zum “Right to know” – und damit sind wir spät dran. In Schweden wird seit 1766 so gedacht, Amerikas legendärer “Freedom of Information Act” wurde am Nationalfeiertag des Jahres 1966 von Präsident Lyndon B. Johnson unterzeichnet.
Den Deutschen fängt die Idee an zu gefallen, 6077 Mal machten sie im vergangenen Jahr Gebrauch vom Versprechen auf Transparenz. Brisantes lässt sich so zu Tage fördern, als da wären:
Die Gästeliste für Josef Ackermanns Geburtstagssause im Merkel’schen Speisezimmer etwa oder Honorare, die das Finanzministerium an eine Anwaltskanzlei zahlte, die wiederum Peer Steinbrück später für einen Vortrag gut bezahlte. Noch gestritten wird um die Herausgabe der Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, aus denen Karl-Theodor zu Guttenberg sich für seine Doktorarbeit bedient haben soll.
In zwei dieser drei Fälle stellten Journalisten den Antrag. Formlos, ein paar Zeilen nur, wie es das Gesetz vorsieht. Dem Bundesinnenministerium gefällt das gar nicht, das kann man nachlesen.
Der “Zeit” wurden in diesem Frühjahr Protokolle einer Arbeitsgruppe der Bundesregierung zugespielt, die mindestens zweimal im Jahr über die Praxis des Informationsfreiheitsgesetzes berät. Diese Protokolle klingen nicht nach Freiheit. Zitat: “Wenn ein IFG-Antrag eines Journalisten vorliegt, sind alle einschlägigen Ausnahmegründe… zu prüfen.”
So verfuhr Friedrichs Ministerium auch bei der Anfrage des WAZ-Journalisten Daniel Drepper. Er verlangte Einsicht in die Zielvereinbarungen für die deutschen Teilnehmer an den Olympischen Spielen: Vom Medaillenerfolg hängt ab, wie viel Geld die Verbände vom Bund bekommen.
Das Innenministerium lehnte ab, Drepper klagte, das Berliner Verwaltungsgericht gab ihm Recht. Und nichts geschah. Erst Minuten, bevor ein Zwangsgeld von 10 000 Euro fällig geworden wäre, ließ Friedrich die Unterlagen liefern.
Dann revanchierte sich sein Ministerium mit einer Rechnung über 14.952 Euro für Arbeitsaufwand und Fotokopien – obwohl doch zugesichert war, dass die Gebühren keinen Abschreckungseffekt haben würden.
Dass es den Zeitungen nicht so gut gehen soll, hat man schließlich auch in Berlin gelesen.
Lieber Hans-Peter Friedrich, Ihnen und Ihren Mitarbeitern herzlichen Glückwunsch zur “Verschlossenen Auster” und gute Besserung. Es muss ja nicht stimmen, was in Brehms Tierleben über die Auster steht: Nämlich dass sie jede Beweglichkeit eingebüßt hat.
Soweit zu unserem Preisträger, erlauben Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, einige ergänzende Anmerkungen zum Thema.
Zu loben sind all jene in diesem Land, die es mit der Informationsfreiheit ernst meinen. Es sind viele Beamte, die hart arbeiten, um die gestellten Anträge zu bearbeiten und dafür keinerlei Gebühren erheben. Von 790 Anfragen, die 2012 im Kanzleramt bearbeitet wurden, blieben 90 Prozent kostenfrei – sagt Regierungssprecher Seibert.
Oder beispielsweise das Auswärtige Amt, wo die Freigabe einst vertraulicher oder gar geheimer Vorgänge längst zur täglichen Praxis gehört. Danke dafür.
Ich stimme dem Urteil des Datenschutzbeauftragten Schaar zu: Der Staatsdiener alten Schlages stirbt aus, junge Beamte lernen und lieben den Gedanken eines offenen Staates.
Dort, wo noch das behördliche Triple AAA aus Ablehnung, Angst und Arroganz praktiziert wird, können sich Bürger und Journalisten auf einen mächtigen Verbündeten verlassen: Die deutschen Verwaltungsgerichte. Sie verteidigen nicht nur – wie das Bundesverwaltungsgericht – unseren Auskunftsanspruch. Sondern entscheiden, wenn es um Transparenz versus Geheimhaltung geht, fast ausnahmslos im Sinne der Informationsfreiheit.
Eine schöne neue Welt also. Womit ich bei der Frage wäre, warum wir, die Journalisten, immer noch so wenig tun, um sie zu erobern? Warum ist die Kenntnis des “Freedom of Information Act” für amerikanische Journalisten so wichtig wie die Bedienung eines Telefons? Und warum wissen so viele deutsche Journalisten immer noch so wenig über die sagenhaften Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes?
In diesen Wochen gab der BND die Namen von vier SPIEGEL-Redakteuren preis, die früher für den Dienst spitzelten. Warum? Aus Angst vor einer angedrohten Klage – aus Angst, vor Gericht zu verlieren.
Haben der Stern, die Zeit, Süddeutsche und FAZ auch schon angefragt, ob es Agenten in ihrer Redaktion gab?
Unter Juristen und Archivaren wird diskutiert, ob Angela Merkels SMS eigentlich nicht in die Akten des Kanzleramtes gehören. Warum auch sollten die dienstlichen Nachrichten in ihrer Handtasche verschwinden dürfen? Das Kürzel “am”, so urteilte der “SPIEGEL”, kennzeichnet schließlich die harte Währung im Berliner Regierungsbetrieb. Hat eigentlich schon jemand einen Antrag gestellt, um herauszufinden, wie das Regieren mit den Daumen funktioniert?
Und war Eckart von Klaeden, demnächst Daimlers Mann für Regierungsbeziehungen, wirklich an keinen Entscheidungen zur deutschen Autoindustrie beteiligt? Ich weiß es nicht, aber man sollte schon einmal nachschauen.
Und wir müssen schnell sein: In Amerika haben die NGOs die Macht der Informationsfreiheit seit langem erkannt, bedeutende Scoops finden sich auf ihren Webseiten. Bei allem Respekt vor Food Watch und Transparency International – ich möchte nicht, dass sie unsere Arbeit machen.
Vergangene Woche, liebe Intendanten der ARD, habe ich in der “Zeit” gelesen, dass Sie inzwischen ihre Gehälter veröffentlichen, aber nicht, was sie in den Aufsichtsräten ihrer eigenen Tochterfirmen verdienen. Lässt sich das geheim halten, so wie die Moderatoren-Gehälter und die Kosten für Sportrechte? Müssen Sie nicht, finanziert durch eine öffentliche Abgabe, für besondere Transparenz sorgen?
Mir würde es nicht gefallen, wenn Sie vom Gastgeber für die “Verschlossene Auster” einmal zum Preisträger derselben werden.
Wir Journalisten sind mit einem Grundrecht ausgestattet. Es geht einher mit einer Grundpflicht – der Grundpflicht, neugierig zu sein. Die Informationsfreiheit gibt uns phantastische neue Möglichkeiten. Sie ist ein Kaperbrief für die Amtsstuben.
Machen wir etwas daraus, einen besseren Journalismus, der weniger spekuliert und mehr recherchiert – einen Journalismus, der auf Unabhängigkeit, Urteilsfähigkeit und Distanz beruht.
Wie sagte Otto Schily, erster Preisträger der “Verschlossenen Auster” und Zeit seiner Amtszeit ein Gegner der Informationsfreiheit? Mit Journalisten sei es wie mit der freien Arztwahl – er könne sich aussuchen, mit wem er spreche. Das mag er für sich so entschieden haben – für seine Akten jedenfalls gilt das nicht.
Viel zu oft leben wir Journalisten von dem, was uns erzählt werden soll – anstatt herauszufinden, was herauszufinden ist.
Das aber ist es, was Leser, Zuhörer, Zuschauer von uns erwarten.
Wir sollten sie nicht enttäuschen.