Sehr geehrter Herr Prell,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchten wir die Gelegenheit nutzen und auf Ihre vorgebrachten Kritikpunkte eingehen, da uns eine persönliche Teilnahme nicht möglich ist:
- Ihre Vorwürfe können nicht nachvollzogen werden.
- Das BMDV hat vielmehr frühzeitig eine umfassende interne Aufklärung vorangetrieben und zwar bereits ab dem Zeitpunkt als erstmals Compliance-Vorwürfe im Raum standen (d.h. noch bevor ein erster Artikel im Handelsblatt am 27. Juli 2023 dazu erschienen ist).
- Der damalige Abteilungsleiter Grundsatz ist als Privatperson gegen die Berichterstattung des Handelsblattes vorgegangen. Das Handelsblatt hat daraufhin an seinen erhobenen Vorwürfen (Fördermittelvergabe beruhe auf privaten Freundschaften und gemeinsamen Urlauben, Honorarprofessur) nicht länger festgehalten und eine Korrektur dazu veröffentlicht. Das BMDV hat lediglich auf die darauf erfolgte Korrektur des Handelsblattes hingewiesen.
- Im Sinne einer umfassenden Aufklärung, war es dem BMDV leider nicht möglich, während der laufenden Untersuchungen zu einzelnen Fragen öffentlich detailliert Auskunft zu geben. Dies hätte die unabhängige Untersuchung der Innenrevision beeinträchtigt.
- Das BMDV hat stets über Zwischenschritte zum Stand der Untersuchungen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Nieke
Sprecherin
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