Ermittlungen gegen Oliver Schröm einstellen und Journalisten vor Strafverfolgung schützen!
Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche fordert, die Ermittlungen gegen Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm umgehend einzustellen. „Es ist ein Angriff auf den investigativen Journalismus, wenn gegen Rechercheure ermittelt wird, weil diese ihre Arbeit machen“, so Julia Stein, Vorsitzende von Netzwerk Recherche.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Oliver Schröm, in den Jahren 2011 bis 2015 selbst nr-Vorsitzender, im Zusammenhang mit seinen Recherchen zum Cum-Ex-Betrug. Der Vorwurf: Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Nach Kenntnis von Correctiv handelt es sich dabei um den ersten Fall, bei dem §17 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) auf einen Journalisten angewendet wird.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im März ein Strafübernahmeersuchen aus der Schweiz erhalten und daraufhin mit den Ermittlungen begonnen (Details siehe Correctiv-Pressemitteilung).
Netzwerk Recherche schließt sich der Forderung an, bei der geplanten Novelle des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine verbindliche Schutzklausel für Journalisten vorzusehen. „Der aktuelle Entwurf gefährdet den Informantenschutz und somit die Grundlage investigativer journalistischer Arbeit“, schreibt die Correctiv-Redaktion in einem offenen Brief an Justizministerin Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz. Am morgigen Mittwoch, 12. Dezember, wird der Gesetzentwurf um 15 Uhr im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert.