Genau zehn Jahre nach der Einführung des bundesweit fortschrittlichsten Transparenzgesetzes in Hamburg hat ein zivilgesellschaftliches Bündnis seinen Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz vorgelegt. Der IT-Beauftragte der Bundesregierung und Staatssekretär im Innenministerium Markus Richter nahm den Gesetzentwurf des Bündnisses am 6. Oktober 2022 entgegen.

Der Gesetzentwurf wurde erarbeitet von Mehr Demokratie, der Open Knowledge Foundation mit ihrer Transparenzplattform FragDenStaat, der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche, Transparency International Deutschland, sowie der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Unterstützt wird er außerdem von den Organisationen Abgeordnetenwatch, Lobbycontrol, Wikimedia Deutschland und dem Deutschen Journalisten-Verband. Kommentare und Anregungen von Bürger*innen sind über eine Online-Beteiligungsplattform eingeflossen, auf der der Gesetzesvorschlag zur Debatte stand.

Mehr Transparenz wagen: Vom Hamburger Transparenzgesetz für den Bund lernen

Der folgende Beitrag greift die Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz in Hamburg auf, das weithin als Vorbild für die Regelung von Veröffentlichungspflichten gilt. Vor diesem Hintergrund werden die wesentlichen Vorschläge des zivilgesellschaftlichen Entwurfs für ein Bundestransparenzgesetz vorgestellt.

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