Freilassung von Evan Gershkovich und anderen Journalist:innen

Netzwerk Recherche begrüßt die Freilassung der Journalist:innen Evan Gershkovich, Alsu Kurmasheva und Wladimir Kara-Mursa.

„Es ist gut, dass Evan Gershkovich, Alsu Kurmasheva, Wladimir Kara-Mursa und die anderen Inhaftierten endlich frei sind”, sagt Annelie Naumann, 2. Vorsitzende von Netzwerk Recherche. „Die Journalist:innen wurden auf Grundlage falscher Anschuldigungen verurteilt, um sie dann gegen einen Mörder und andere Kriminelle auszutauschen. Das ist ein alarmierendes Signal, das die ohnehin schwierigen Bedingungen für Berichterstatter:innen in Russland weiter verschlechtern wird.”

Evan Gershkovich, Reporter des Wall Street Journal, war im Juli wegen angeblicher Spionage in einem Schauprozess zu 16 Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Beinahe gleichzeitig wurde die Journalistin Alsu Kurmasheva zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt – wegen angeblicher Falschmeldungen über die Armee. Der Journalist und Politiker Wladimir Kara-Mursa wurde im April 2023 wegen seiner Kritik am Ukraine-Krieg zu 25 Jahren Strafkolonie verurteilt.

Netzwerk Recherche fordert die sofortige Freilassung aller inhaftierten Journalist:innen, die aufgrund ihrer Arbeit verfolgt werden. Die Einschüchterung und Inhaftierung von Medienschaffenden ist eine Bedrohung für die freie Meinungsäußerung und den demokratischen Diskurs.

Freude über Freilassung von Julian Assange – Fragezeichen bleiben

„Mit großer Erleichterung haben wir die Nachricht über die Freilassung von Julian Assange aus dem englischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh aufgenommen“, sagt der erste Vorsitzende von Netzwerk Recherche, Daniel Drepper. „Dies war längst überfällig. Die fünf Jahre dauernde Haft unter teilweise widrigsten Bedingungen wirft ein schlechtes Licht auf alle demokratischen Staaten, die ihren Teil dazu beigetragen haben.

Unsere Freude über die Freilassung des WikiLeaks-Gründers ist aber nicht ungetrübt. Denn der heutige Sieg für die Pressefreiheit war hart erkauft. Nicht nur wegen der langen Haft- und Leidenszeit für Assange. Auch die Umstände seiner Entlassung aus dem Gefängnis sind alles andere als ein Freispruch. Durch den offenbar mit der US-Justiz ausgehandelten Deal musste er sich in einem Anklagepunkt schuldig bekennen. Die Folgen für zukünftige journalistische Enthüllungen sind noch nicht absehbar.

Wir wünschen Julian Assange in seiner – hoffentlich – neugewonnenen Freiheit alles Gute.“

Netzwerk Recherche hatte sich, wie andere Organisationen auch (allen voran Reporter ohne Grenzen), in den vergangenen Jahren immer wieder für die Freilassung von Assange stark gemacht.

Netzwerk Recherche kritisiert Zustimmung zur Auslieferung von Assange

Die britische Regierung hat der Auslieferung von Julian Assange an die USA zugestimmt. Dort drohen ihm nun bis zu 175 Jahre Haft. Daniel Drepper, der Vorsitzende von Netzwerk Recherche, erklärt dazu:

„Die anstehende Auslieferung von Julian Assange ist ein fatales Signal für alle investigativ arbeitenden Journalist*innen und ihre Quellen – und kann im schlimmsten Fall eine weltweit spürbare, abschreckende Wirkung provozieren. Immer mehr Recherchen laufen über Ländergrenzen hinweg, immer häufiger werden größere Mengen geheimer Regierungsgeheimnisse veröffentlicht. Dass ein demokratischer, auf dem Recht zur freien Meinungsäußerung aufgebauter Staat wie die USA die Veröffentlichung solcher Informationen so hart bestraft – und offenbar keine nennenswerte Gegenwehr aus Europa erfährt – erschwert unser aller Arbeit. Das Verfahren gegen Assange zeigt, dass die Pressefreiheit auch in westlichen Demokratien auf dünnerem Eis steht, als wir uns manchmal einreden.“

Freie Reporter:innen in der Ukraine brauchen Schutz und angemessene Bezahlung

Das Netzwerk Recherche fordert deutsche Redaktionen auf, freien Reporter:innen in der Ukraine bestmöglichen Schutz zu gewähren und sie angemessen zu bezahlen.

Die Kolleg:innen vor Ort sorgen derzeit unter höchstem persönlichen Risiko dafür, dass wir alle so gut wie möglich informiert werden – und damit auch für die Fakten, auf denen weitreichende politische Entscheidungen getroffen werden.

Umso wichtiger ist es, dass sie ausreichend Unterstützung erhalten. Dies gilt sowohl für Kolleg:innen, die von Deutschland aus ins Kriegsgebiet gereist sind, als auch für lokale Journalist:innen, die für aktuelle Recherchen, Reportagen und Analysen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Tagen haben das Netzwerk Recherche öffentlich und in vertraulichen Gesprächen gleich mehrere Fälle erreicht, in denen deutsche Auftraggeber entweder keine Honorare für Beiträge gezahlt haben oder ihre beauftragten Reporter:innen nicht versichert, geschweige denn mit überlebenswichtiger Schutzausrüstung ausgestattet haben.

„Diese mangelnde Unterstützung ist völlig inakzeptabel und gefährdet die Kolleg:innen vor Ort massiv“, sagt Daniel Drepper, Vorsitzender des Netzwerks Recherche.

„Redaktionen sind für freie Reporter:innen und lokale Journalist:innen genauso verantwortlich wie für ihre angestellten Mitarbeiter:innen. Im Moment der Beauftragung müssen sie sich darüber im Klaren sein. Sie müssen diesen Kolleg:innen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Versicherungen und persönlicher Schutzausrüstung gewähren“, sagt Pascale Müller, Vorstandsmitglied des Netzwerks Recherche und zuständig für die Belange freier Kolleg:innen sowie für die Arbeitsbedingungen im Journalismus. Weiterlesen

Der Fall Assange betrifft uns alle

Führende Journalist:innen- und Pressefreiheitsorganisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz fordern gemeinsam die sofortige Freilassung des Wikileaks-Gründers Julian Assange aus seiner Haft in Großbritannien und seine Nichtauslieferung an die USA. Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di und Netzwerk Recherche haben am Montag (31.01.) in Berlin in einer Solidaritäts-Pressekonferenz an die deutsche Bundesregierung appelliert, dass diese die Tragweite des Falls anerkennt und sich dafür einsetzt, dass Julian Assange unverzüglich freikommt. Bundeskanzler Olaf Scholz muss sich deshalb bei seinem am 07.02. anstehenden Besuch bei US-Präsident Joe Biden in Washington mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die USA die Anklage gegen Assange fallenlassen. Der Österreichische Journalist:innen Club und der Club Suisse de la Presse/Geneva Press Club erklärten per Video zugeschaltet ihre Solidarität und appellierten an ihre jeweiligen Regierungen, sich ebenfalls für Assange einzusetzen. Weiterlesen

Journalisten- und Pressefreiheitsorganisationen zeigen Solidarität mit Julian Assange

Solidaritäts-Pressekonferenz am 31. Januar

Der Fall Julian Assange hat Auswirkungen auf die Pressefreiheit weltweit, auch in Deutschland. Ein Londoner Gericht hat zwar am Montag (24.01.) dem Berufungsantrag von Assanges Anwälten zugestimmt und die Entscheidung darüber, ob eine Auslieferung an die USA rechtmäßig wäre, an den britischen Supreme Court verwiesen. Doch dies bedeutet nur einen kurzen Moment des Aufatmens. Die USA verfolgen den Wikileaks-Gründer mit unnachgiebiger Härte; laut Anklage nach dem US-Spionagegesetz drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. In Großbritannien harrt er bereits seit über 1000 Tagen ohne Verurteilung in Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis aus. Sein einziges „Verbrechen“: Er hat Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen der USA aufgedeckt. Dass er für diese Beiträge zu journalistischer Berichterstattung von größtem öffentlichen Interesse verfolgt wird, ist ein gefährliches Vorzeichen für Journalist*innen und Whistleblower*innen überall auf der Welt.

Erstmals haben sich deshalb auf Initiative des Journalisten Okan Bellikli nun führende Journalisten- und Pressefreiheitsorganisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz für eine Solidaritäts-Pressekonferenz für Julian Assange zusammengefunden. Darin werden Reporter ohne GrenzenDeutscher Journalisten-VerbandDeutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.diNetzwerk Recherche, der Österreichische Journalist*innen Club und der Club Suisse de la Presse/Geneva Press Club die sofortige Freilassung von Julian Assange und seine Nichtauslieferung an die USA fordern. Nach Ansicht der Organisationen muss auch die neue deutsche Bundesregierung die Tragweite des Falls erkennen und sich ebenfalls dafür einsetzen, dass Julian Assange freikommt. Weiterlesen

„Gefährliches Signal für alle Journalist:innen“: Netzwerk Recherche kritisiert Assange-Urteil

Netzwerk Recherche kritisiert die Entscheidung des Londoner High Court, das Auslieferungsverbot für Julian Assange aufzuheben, als Angriff auf die Pressefreiheit. Daniel Drepper, der Vorsitzende von Netzwerk Recherche, erklärt dazu:

„Die nun näher rückende Auslieferung von Julian Assange in die USA ist ein gefährliches Signal für alle Journalist:innen. Das Netzwerk Recherche verurteilt die Entscheidung des Londoner High Court und appelliert an das britische Innenministerium, Assange nicht in die USA auszuliefern. Die seit Jahren andauernde Verfolgung von Assange durch die US-Behörden ist maßlos. Die mögliche Verurteilung des Wikileaks-Gründers zu 175 Jahren Haft ist eine reale Gefahr für die Pressefreiheit – nicht nur in Großbritannien oder den Vereinigten Staaten, sondern angesichts der zunehmenden Vernetzung für alle recherchierenden Journalist:innen weltweit. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, im Dialog mit internationalen Partnern alles daran zu setzen, eine Auslieferung zu verhindern.“

Erklärung des Vorstands von Netzwerk Recherche e.V. zu den Vorgängen bei Ippen und Springer

Der Vorstand von Netzwerk Recherche e.V. fordert den Verlag Ippen auf, die Unabhängigkeit seiner Redaktionen zu respektieren, und solidarisiert sich mit dem verlagseigenen Investigativ-Team und dessen Leiter Daniel Drepper, der seit Oktober Erster Vorsitzender von Netzwerk Recherche ist. Daniel Drepper war am Aufsetzen und Veröffentlichen dieser Erklärung nicht beteiligt.

Das kurzfristige Stoppen einer aufwendigen Recherche auf Weisung des Verlegers Dirk Ippen stellt eine nicht hinnehmbare Einmischung in redaktionelle Abläufe und eine gefährliche Aushöhlung der redaktionellen Unabhängigkeit dar. Dirk Ippen habe vermeiden wollen, durch eine Veröffentlichung die wirtschaftlichen Interessen eines Wettbewerbers zu schädigen, hieß es in einer Mitteilung des Verlags. Ippen hat damit eine Grenze überschritten und der Pressefreiheit Schaden zugefügt.

Wir möchten auf diesem Weg unsere Solidarität mit dem Team von Ippen Investigativ und unserem Ersten Vorsitzenden, Daniel Drepper, ausdrücken. Es ist richtig und wichtig, dass die Rechercheabteilung umgehend Protest gegen die Entscheidung des Verlegers eingelegt hat. Jetzt ist es an Dirk Ippen, seinen Fehler einzugestehen, sich bei der Redaktion zu entschuldigen und seine Entscheidung zu revidieren.

Weil zu befürchten ist, dass auch Kolleginnen und Kollegen in anderen Medienhäusern vergleichbare Eingriffe in ihre redaktionelle Arbeit erleben, bieten wir allen betroffenen Journalistinnen und Journalisten unsere volle Unterstützung an und bitten um entsprechende Hinweise.

Neben aller berechtigter Kritik an Ippen dürfen wir aber auch den Gegenstand der zurückgehaltenen Recherche nicht aus den Augen verlieren. Die Vorgänge im Springer-Verlag und das Verhalten von Bild-Chefredakteur Julian Reichelt sind mit dem verlagsinternen Compliance-Verfahren keinesfalls erschöpfend aufgearbeitet, wie die aktuelle Berichterstattung der New York Times zeigt. Hier hätte Ippen gut daran getan, mit der Recherche zur Aufklärung beizutragen und Missstände in der eigenen Branche klar zu benennen.

Verleihung des Friedensnobelpreises: „Starkes Signal für den Journalismus und die Pressefreiheit weltweit“

„Wir beglückwünschen Maria Ressa und Dmitri Muratow zum Friedensnobelpreis und danken ihnen für die wichtige Arbeit, die sie gemeinsam mit ihren Redaktionen in einem schwierigen Umfeld Tag für Tag leisten. Die Ehrung ist aber nicht nur eine persönliche Würdigung ihrer Arbeit, sondern ein starkes Signal für den Journalismus und die Pressefreiheit weltweit“, sagte der Erste Vorsitzende von Netzwerk Recherche e. V. (nr), Daniel Drepper, über die Entscheidung aus Oslo.

Die langjährige Vorsitzende und nun im nr-Vorstand für Internationales kooptierte Julia Stein ergänzte: „Wer Maria Ressa bei der Global Investigative Journalism Conference 2019 in Hamburg erlebt hat, konnte ihren Mut, ihre Kraft und ihre Überzeugung, für eine richtige wie wichtige Sache einzustehen, deutlich spüren. Auch wenn die Attacken, denen sie, genauso wie Dmitry Muratov, ausgesetzt ist, durch die Verleihung des Friedensnobelpreises nicht aufhören – die Auszeichnung ist ein Statement an alle mutigen Kolleginnen und Kollegen weltweit: Ihr seid nicht allein!“

Mehr zum Thema:

Maria Ressas Dankesrede anlässlich der Verleihung des Global Shining Light Awards auf der Global Investigative Conference 2019 in Hamburg als Video und Transkript.

 

 

Netzwerk Recherche e. V. trauert um Peter R. de Vries

Netzwerk Recherche e. V. trauert um den niederländischen Journalisten Peter R. de Vries. Unser Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Familie, seinen Freunden sowie seinen Kolleginnen und Kollegen.

„Peter R. de Vries hat sich trotz offensichtlicher Gefahren für sein Leben nicht einschüchtern lassen. Dieser Mut ist bewundernswert, genauso wie die Hartnäckigkeit, mit der er – manchmal jahrzehntelang – an einer Recherche dranblieb“, sagt Cordula Meyer, zweite Vorsitzende von Netzwerk Recherche e. V. „Wir verneigen uns vor einem großen Journalisten, dessen gewaltsamer Tod uns allen eine Verpflichtung sein sollte, die Recherchen von Peter R. de Vries mit der gleichen Hingabe fortzuführen, wie er es selbst getan hätte.“

Verschlüsselung von Messenger-Diensten nicht aushebeln!

Offener Brief an den Rat der Europäischen Union, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern

Netzwerk Recherche und Reporter ohne Grenzen wenden sich heute in einem offenen Brief gegen das Vorhaben, Messenger-Dienste zu verpflichten, Generalschlüssel zur Überwachbarkeit von verschlüsselten Chats und Nachrichten anzulegen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister,
sehr geehrte Mitglieder des Rats der Europäischen Union,

angesichts der jüngsten Terroranschläge hat die deutsche Ratspräsidentschaft einen Resolutionsentwurf vorgelegt, in dem „technische Lösungen“ gefordert werden, um „den zuständigen Behörden im Bereich der Sicherheit und des Strafrechts“ den Zugang zu verschlüsselter Kommunikation zu ermöglichen. Wir schreiben Ihnen, um unsere Besorgnis über die angestrebte Ausarbeitung eines Regulierungsrahmens zum Ausdruck zu bringen, der die Integrität von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengerdiensten in Frage stellen und damit das Recht auf Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten und ihren Quellen gefährden würde.

Die im Resolutionsentwurf des Ministerrates benannte „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ ist ein Widerspruch in sich selbst. Verschlüsselung funktioniert entweder ausnahmslos, oder sie funktioniert gar nicht. Eine funktionierende Verschlüsselung, die nur für die Sicherheitsbehörden eine Ausnahme schafft, ist nicht denkbar und nicht möglich. Jedes technische Mittel des Zugriffs auf verschlüsselte Kommunikation würde die Vertraulichkeit der Daten aller Nutzerinnen und Nutzer schwächen und die Bürger und Dienste einem erhöhten Risiko von Angriffen durch Hacker und ausländische Geheimdienste aussetzen, selbst wenn die vorgeschlagene Lösung „den Prinzipien der Legalität, Transparenz, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit“ entsprechen würde. Weiterlesen

Netzwerk Recherche kritisiert Seehofer-Ankündigung einer Strafanzeige

Zur Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Strafanzeige gegen die Journalistin Hengameh Yaghoobifarah zu erstatten, nimmt die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche wie folgt Stellung:

“Innenminister Seehofer rückt eine Journalistin per Strafanzeige ins Fadenkreuz aggressiver Teile der Öffentlichkeit. Dieser Tabubruch ist ein klarer Versuch der Einschüchterung und damit ein Angriff auf die Pressefreiheit”, sagt Julia Stein, erste Vorsitzende von Netzwerk Recherche. “Das ist unverantwortlich und gefährlich. Denn damit befeuert Seehofer die gesellschaftlichen Konflikte in riskanter Weise. Über die Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah lässt sich streiten, ihr aber die Ausschreitungen in Stuttgart zuzuschreiben, ist lächerlich. Bitter ist es, wenn Politiker zündeln statt als Vorbild zu wirken.”

Großer Erfolg: Verfassungsgericht erklärt weltweite Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig

Nach Klage von Bündnis aus Netzwerk Recherche, GFF und vier weiteren Medienorganisationen stärkt Grundsatzurteil internationale Menschenrechte und Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalist*innen besonders geschützt werden. Die gezielte Überwachung Einzelner sei an höhere Hürden zu knüpfen. Weiter müsse die Auslandsüberwachung wesentlich effektiver durch unabhängige Gremien mit eigener Budgethoheit kontrolliert werden. Das Urteil setzt damit neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse.

Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus Netzwerk Recherche und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen eingereicht hatte. Der Fall warf unter anderem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht für Artikel 10 des Grundgesetzes nun unmissverständlich bejaht. „Das Urteil ist ein Signal für die Pressefreiheit und für den Schutz der Grundrechte weltweit“, so Julia Stein, Vorsitzende von Netzwerk Recherche. „Nun sind deutsche Behörden auch im Ausland an das Grundgesetz gebunden – eine überfällige Entscheidung für den Schutz von Informanten und eine wichtige Basis für eine vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit von investigativen Journalistinnen und Journalisten.“

Neue Standards für die Arbeit des BND

Gerade dass der BND sich im Ausland nicht an die Grundrechte gebunden sah, hatte die klagenden ausländischen Journalist*innen zu ihrer Verfassungsbeschwerde motiviert. Die umfassende Überwachung durch Nachrichtendienste kann die Arbeit freier Medien behindern, weil Medienschaffende und ihre Quellen kaum noch vertraulich kommunizieren können. Die Journalist*innen freuen sich darüber, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts neue Standards für die Arbeit des BND setzt, und hoffen auf eine internationale Signalwirkung für die Tätigkeit der Nachrichtendienste anderer Länder. Weiterlesen

Wegweisendes Urteil für Kommunikationsgeheimnis und Pressefreiheit erwartet

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verkündet am kommenden Dienstag, den 19. Mai, sein Urteil zur anlasslosen Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Anlass ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz von Netzwerk Recherche und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen.

Seit der mündlichen Verhandlung im Januar ist das Bündnis zuversichtlich, dass das Gericht der geheimdienstlichen Überwachung Grenzen setzen wird. Das erwartete Grundsatzurteil könnte das Telekommunikationsgeheimnis erheblich stärken, und mit ihm den internationalen Menschenrechtsschutz sowie die Pressefreiheit.

„Viele journalistische Recherchen haben heute einen grenzüberschreitenden Charakter. Wenn aber unsere Kommunikation global geworden ist, dann reicht es nicht mehr, Journalisten nur in Deutschland vor Überwachung zu schützen. Es untergräbt die Pressefreiheit, wenn der BND im Ausland mithören kann, was deutsche Journalisten mit ihren internationalen Kollegen und mit Whistleblowern austauschen. Das Bundesverfassungsgericht muss hier ein Zeichen für den Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter setzen“, sagt Julia Stein, 1. Vorsitzende Netzwerk Recherche e.V.

Sind deutsche Behörden im Ausland an das Grundgesetz gebunden?

Mit dem Verfahren wollen die beteiligten Organisationen eine Grundsatzfrage klären, die in Deutschland seit über 20 Jahren für Diskussionen sorgt: Sind deutsche Behörden im Ausland an die Grundrechte gebunden? Die Bundesregierung verneint das, wie sie in der mündlichen Verhandlung auf kritische Nachfragen der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts bekräftigte. Die Kläger*innen – darunter renommierte ausländische Investigativjournalist*innen – argumentieren hingegen, dass Artikel 1 des Grundgesetzes die Regierung an die Grundrechte bindet – unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird. Auch Menschen im Ausland haben ein Recht auf Privatsphäre. Der BND darf daher nicht, wie es das BND-Gesetz erlaubt, den Kommunikations- und Internetverkehr von Ausländern im Ausland schrankenlos überwachen. Weiterlesen

Transparency Deutschland und Netzwerk Recherche fordern Bundesregierung auf, Konsequenzen aus dem Fall Assange zu ziehen

Journalistinnen und Journalisten nicht länger als „Landesverräter“ verfolgen

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland und die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche haben die deutsche Bundesregierung aufgefordert, Konsequenzen aus dem umstrittenen Vorgehen der britischen Justiz gegen Julian Assange zu ziehen. Journalistinnen und Journalisten dürfen auch hierzulande nicht länger als „Landesverräter“ strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie vom Staat als geheim eingestufte Dokumente veröffentlichten. Die Bundesregierung sollte darüber hinaus die britische Regierung zu einer Freilassung Assanges drängen.

Dazu Ulrike Fröhling, Leiterin der Arbeitsgruppe Transparenz in den Medien von Transparency Deutschland: „Die grundrechtlich geschützte Freiheit der Presse darf nicht dadurch untergraben werden, dass der Staat Journalisten wegen Beihilfe zum Landesverrat verfolgt, wenn sie als geheim eingestufte Dokumente veröffentlichen. Staatliches Handeln muss grundsätzlich öffentlich sein und wir brauchen klare gesetzliche Ausnahmeregeln, unter welchen Voraussetzungen Informationen geheim gehalten werden dürfen.“

„Der Fall Julian Assange betrifft uns alle“, so Julia Stein, Vorsitzende von Netzwerk Recherche.  „Denn Missstände aufzudecken, ist eine zentrale Aufgabe der Medien. Julian Assange hat mit Wikileaks bewiesen, dass die US-Regierung den Bürgern nicht die Wahrheit über den Krieg gesagt hat. Dies öffentlich zu machen, war unerlässlich. Wenn diejenigen wegen Spionage verfolgt werden, die Journalisten Material über gravierendes staatliches Fehlverhalten übermitteln, ist das ein Angriff auf die Pressefreiheit.“

Bereits im Jahr 2015 hatte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Gesetzesreform angekündigt, damit Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe zum Landesverrat bestraft werden können. Bislang bleiben nach § 353b StGB zur Verletzung des Dienstgeheimnisses Journalisten straffrei, wenn sie sich auf die „Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses“ beschränken. Maas hatte sich seinerzeit dafür ausgesprochen, nicht nur beim Geheimnisverrat, sondern auch beim Landesverrat Beihilfe straffrei zu stellen. Er zog damit die Konsequenz aus dem Skandal um die Internetplattform Netzpolitik.org, leider ist seit seiner Ankündigung nichts passiert.

„Wenn Regierungen Menschenrechtsverstöße zum Staatsgeheimnis erklären, ist eine freie Presse unverzichtbar“, so Helena Peltonen-Gassmann, Stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland. „Wir haben sowohl beim Fall Assange als auch bei der britischen Hinweisgeberin Katherine Gun gesehen, dass selbst demokratisch gewählte Regierungen illegitime Vorgänge zu verschleiern versuchen, in dem sie diese zu Staatsgeheimnissen erklären. Zur Aufdeckung von Missständen ist die Berichterstattung freier und unabhängiger Medien unverzichtbar – sie darf deshalb auch in Deutschland nicht länger mit Haftstrafen bedroht werden.“

Hintergrund

Die Plattform Netzpolitik.org hatte im Jahr 2015 Ausschnitte aus einem als „Verschlusssache“ eingestuften Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlicht. Darin ging es um den Aufbau einer neuen Einheit zur Überwachung des Internets, die Verbindungen und Profile von Radikalen und Extremisten in sozialen Netzwerken wie Facebook analysieren und überwachen soll. Der damalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen hatte daraufhin Strafanzeige erstattet und Generalbundesanwalt Harald Range ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen die Journalisten Andre Meister und Markus Beckedahl eröffnet. Das Verfahren war damals nach massiven Protesten eingestellt und Generalbundesanwalt Range entlassen worden.

Julian Assange sofort freilassen – Vorwürfe der US-Regierung untergraben Pressefreiheit

Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche fordert aus humanitären Gründen die sofortige Freilassung des in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründers Julian Assange. Der Verband appelliert zudem an die US-Regierung, die Spionagevorwürfe gegen Assange fallenzulassen.

Seit siebeneinhalb Jahren lebt Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht mehr in Freiheit. Im Juni 2012 floh er aus Furcht vor einer Auslieferung in die USA in die ecuadorianische Botschaft in London. Nachdem Ecuador 2019 den Aufenthalt in der Botschaft beendete, nahm die britische Polizei ihn fest. Er sitzt im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, bis vor wenigen Tagen offenbar in Einzelhaft. Die USA verlangen seine Auslieferung. In wenigen Wochen, Ende Februar, soll die Verhandlung darüber vor einem Londoner Gericht beginnen. Schweden hat die Ermittlungen wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen Assange im November 2019 eingestellt, weil sich die Beweislage deutlich abgeschwächt habe, da die Vorwürfe schon so lange zurückliegen. Weiterlesen

Verfassungsgericht verhandelt Klage von Journalist*innen und GFF gegen das BND-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht wird am 14. und 15. Januar 2020 über das BND-Gesetz verhandeln. Damit rückt ein Grundsatzurteil über die Befugnisse des Geheimdienstes für dessen globale Massenüberwachung des Datenverkehrs im Internet in greifbare Nähe. Anlass für die Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde eines Bündnisses aus fünf Medienorganisationen, u.a. Netzwerk Recherche und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Darf der Bundesnachrichtendienst – so wie es die Bundesregierung derzeit veranlasst – im Ausland praktisch schrankenlos Telefongespräche abhören, Internet-Verkehr auswerten und damit die Privatsphäre von Milliarden Menschen de facto abschaffen? Wie können besonders gefährdete Berufsgruppen wie Journalistinnen und Journalisten vor einer solchen Massenüberwachung geschützt werden? Fragen, über die spätestens seit den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden weltweit diskutiert wird, werden nun in Karlsruhe verhandelt.

Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein. Damit äußert sich das Bundesverfassungsgericht erstmals im Lichte der durch die Digitalisierung massiv angestiegenen Überwachungsmöglichkeiten zu dem Thema. Mündliche Verhandlungen sind beim Bundesverfassungsgericht selten und werden typischerweise bei Verfahren einberufen, die aus Sicht der Richterinnen und Richter von grundsätzlicher Bedeutung sind. So fanden beispielsweise im Jahr 2018 vor dem Ersten Senat des BVerfG nur zwei mündliche Verhandlungen statt – bei über 3.000 neu eingegangenen Verfassungsbeschwerden alleine im Ersten Senat. Weiterlesen

Aufruf: Schützt die Pressefreiheit!

Gegen die freien Journalisten Julian Feldmann, David Janzen und André Aden wollen Hunderte Neonazis am 23.11.2019 in Hannover demonstrieren. Als Journalist*innen und Medienschaffende verurteilen wir die Drohungen und Anschläge auf unsere Kollegen. Wir rufen dazu auf, sich an den Protesten gegen die Demonstration zu beteiligen und fordern Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit.

Angriffe sind trauriger Alltag

Rechtsextreme hassen Menschen, die über ihre Veranstaltungen, Vereine, Parteien und Straftaten berichten. Die Kollegen Julian Feldmann, David Janzen und André Aden arbeiten seit über zehn Jahren als freie Journalisten und sind, wie so viele, ins Fadenkreuz der braunen Szene geraten.

Der Hass auf die Kollegen geht so weit, dass sie regelmäßig Morddrohungen erhalten. Ein hochrangiger Neonazi-Kader sprach auf mehreren Veranstaltungen über Julian Feldmann und erwähnte dabei einen Revolver, der schon bereit liege. Weiterlesen

‘Todeslisten’: Offener Brief an Innenminister Seehofer

Meldungen darüber, dass Journalist*innen von Rechtsextremisten bedroht werden, häufen sich. Sechs Vereinigungen von Medienschaffenden, darunter Netzwerk Recherche, wenden sich in einem offenen Brief an den Bundesinnenminister und fordern ihn auf, Vorkehrungen für ihre Sicherheit zu treffen. Eine Entwarnung wegen einzelner ‚Todeslisten‘ reiche nicht.

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer,

wie Sie wissen, beschreibt der Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Verpflichtung des Staates, Leben zu schützen. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beinhaltet dies die Bringschuld der Behörden, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um eine identifizierte Person zu schützen, deren Leben durch kriminelle Akte einer anderen Person gefährdet ist. Dies bedeutet, dass der Staat jede Person über jegliche aktenkundige Bedrohung ihres Lebens informieren sowie aktiv weitere Maßnahmen ergreifen muss, wenn die Bedrohung real und unmittelbar ist.

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Ermittlungen gegen Oliver Schröm einstellen und Journalisten vor Strafverfolgung schützen!

Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche fordert, die Ermittlungen gegen Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm umgehend einzustellen. „Es ist ein Angriff auf den investigativen Journalismus, wenn gegen Rechercheure ermittelt wird, weil diese ihre Arbeit machen“, so Julia Stein, Vorsitzende von Netzwerk Recherche.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Oliver Schröm, in den Jahren 2011 bis 2015 selbst nr-Vorsitzender, im Zusammenhang mit seinen Recherchen zum Cum-Ex-Betrug. Der Vorwurf: Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Nach Kenntnis von Correctiv handelt es sich dabei um den ersten Fall, bei dem §17 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) auf einen Journalisten angewendet wird.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im März ein Strafübernahmeersuchen aus der Schweiz erhalten und daraufhin mit den Ermittlungen begonnen (Details siehe Correctiv-Pressemitteilung).

Netzwerk Recherche schließt sich der Forderung an, bei der geplanten Novelle des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine verbindliche Schutzklausel für Journalisten vorzusehen. „Der aktuelle Entwurf gefährdet den Informantenschutz und somit die Grundlage investigativer journalistischer Arbeit“, schreibt die Correctiv-Redaktion in einem offenen Brief an Justizministerin Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz. Am morgigen Mittwoch, 12. Dezember, wird der Gesetzentwurf um 15 Uhr im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert.

Werkbund Label 2018: Für Pressefreiheit kämpfen

Am 14. September wurde Netzwerk Recherche mit dem Werbund Label 2018 des Deutschen Werkbunds Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Bei der Preisverleihung im Burda Media Tower in Offenburg forderte nr-Geschäftsführer Günter Bartsch, die Presse- und Meinungsfreiheit kämpferisch zu verteidigen. Journalisten und Öffentlichkeit dürften nicht zulassen, dass Medien diffamiert werden: “Lassen wir nicht zu, dass ein transparenter Umgang mit Fehlern als Eingeständnis einer Fälschung verleumdet wird. Lassen wir nicht zu, dass ein Verfassungsschutzpräsident Medien das Recht abspricht, zu berichten, was geschieht. Lassen wir nicht zu, dass sich dieser Verfassungsschutzpräsident hinterher damit herausreden kann, er habe das ja ganz anders gemeint.”

Das Werkbund Label wird für Projekte und Initiativen vergeben, die sich durch herausragende, innovative oder gestalterische Qualitäten und soziale oder politische Vorbildfunktion auszeichnen. Die Verleihung an das Netzwerk Recherche begründete die traditionsreiche Vereinigung von Gestaltern, kulturell-gesellschaftlich engagierten Personen, Selbstständigen und Unternehmen wie folgt: “Seit seiner Gründung 2001 befasst sich Netzwerk Recherche e.V. mit zentralen medienpolitischen Fragen und setzt sich für einen glaubwürdigen Journalismus ein durch Qualität, Handwerk und gute Rahmenbedingungen bei der Recherche unter Berücksichtigung der Chancen und Herausforderungen durch neue Technologien.” Weitere Preisträger 2018 sind Die Mitfahrerbank, die Fibr GmbH, die Glashütte Lamberts Waldsassen GmbH, das Online-Magazin Marlowes, die Druckwerkstatt p98a, das Immobilienentwicklungsunternehmen Senn, die Strandbeest-Kunstobjekte von Theo Jansen, die Architekturinitiative Transfer Wohnraum und das Projekt Warka Water.

Beitrag auf der Website des Deutschen Werkbunds

Die Rede von Günter Bartsch im Volltext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eigentlich wollte ich Ihnen von unserer Arbeit erzählen, von unseren tatsächlich ziemlich tollen Konferenzen und Projekten. Aber als ich mich gestern Abend in den Zug gesetzt habe, hatte ich den Eindruck, dass ich meine Redezeit für etwas Dringlicheres nutzen sollte. Was jetzt folgt, ist vielleicht so etwas wie ein Notruf.

Haltung ist ein Begriff, mit dem sich viele Journalisten schwer tun. Ich bin vor knapp 20 Jahren bei der Allgäuer Zeitung zum Redakteur ausgebildet worden. Dass Journalisten „objektiv“ berichten sollten, sich „nicht gemein machen“ sollten – das wurde mir früh eingeimpft. Und das ist natürlich auch heute nicht falsch. Aber mein Eindruck ist: das reicht nicht mehr. Auch wir Journalisten müssen kämpfen. Kämpfen, damit uns die Feinde der Demokratie ein Grundrecht – die Presse- und Meinungsfreiheit – nicht Stück für Stück zerstören.

Jürgen Braun von der AfD sprach gestern im Bundestag. An den Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz gerichtet sagte er:

„Wie können Sie allen Ernstes bestreiten, dass es Medienfälschungen gröbster Art unmittelbar nach Chemnitz und in den Tagen danach gegeben hat? Die ARD-Tagesthemen haben diese Fälschungen selber zugegeben, sie aber verschwurbelt einen ‘Fehler’ nur genannt, ein ‘Versehen’. Wo gezielt gröhlende Horden zusammengeschnitten worden sind mit friedlichen Demonstranten, um übelste Propaganda gegen freiheitlich denkende Menschen zu machen, die sich über einen Mord beklagt haben.“ Weiterlesen

#FreeThePhone: Mobiltelefon an Journalistin zurückgeben!

Vor zwei Wochen hat die slowakische Polizei die Journalistin Pavla Holcová – eine enge Kollegin des ermordeten Ján Kuciak – acht Stunden lang befragt und ihr Mobiltelefon beschlagnahmt. Die Behörden haben das Gerät bis heute nicht zurückgegeben. Netzwerk Recherche hat sich mit folgendem Schreiben an die Ermittlungsbehörden gewandt und die sofortige Rückgabe des Telefons gefordert:

To: Jana Tökölyová, Spokeswoman of Special Prosecution
To: Andrea Predajnova, Spokeswoman of General Prosecution

Dear Mrs. Predajnova, dear Mrs. Tökölyová,

we at Netzwerk Recherche, a German investigative journalists’ association, are seriously concerned about the Slovakian authorities’ attacks on the work of our colleague Pavla Holcová. Source protection is one of free press’ central pillars. The fact that the police has withdrawn and still not returned our colleagues’ mobile phone is a blatant violation of this principle. Therefore we ask Slovakian authorities to return the device immediately. It is unacceptable that the police of an European Union member country is obstructing the work of a journalist in this way.

Even tough these measures have already caused irreparable damage, we appreciate a swift reply from you acknowledging that at least the working conditions of our colleague will be restored.

Yours sincerely,
Netzwerk Recherche board

Hintergrund:

Slovak Police Must Return Reporter’s Seized Phone Immediately — OCCRP, 16.5.2018

Unter Druck – Fall Ján Kuciak: Nach der Befragung einer Journalistin durch die Polizei sorgen sich Medien um Quellenschutz — SZ, 17.5.2018

And then, they took her cellphone – Washington Post, 17.5.2018

„Sie wollen mich in Verbindung mit dem Verbrechen bringen“ – Welt, 18.5.2018

 

Offener Brief: Vorratsdatenspeicherung beenden!

Gemeinsam mit 22 weiteren Organisationen fordert Netzwerk Recherche die Parteivorsitzenden von FDP und Grünen dazu auf, im Zuge der Koalitionsverhandlungen die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Wie das Bündnis in einem offenen Brief beklagt, untergräbt die Vorratsdatenspeicherung “den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern”.  Weiterlesen

Freiheit für Deniz

denizkorso14 journalistische Organisationen fordern in einem Offenen Brief an den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan die sofortige Freilassung von Deniz Yücel und den anderen aus politischen Gründen inhaftierten Journalistinnen und Journalisten in der Türkei. Yücel sitzt am 10. September bereits 209 Tage in Haft. Es ist sein 44. Geburtstag.

Die Unterzeichner, darunter die Recherche-Verbände journalists.network, Netzwerk Recherche und Correctiv sowie der Verein n-ost und die Gewerkschaft DJV, vertreten mehrere zehntausend Journalistinnen und Journalisten weltweit. Die Organisationen engagieren sich für unabhängigen und ausgewogenen Journalismus, fördern Recherchen und journalistische Reisen im In- und Ausland. Weiterlesen

G20-Akkreditierungen: Versagen und Willkür

Netzwerk Recherche hat das Versagen des Bundespresseamts, des Bundeskriminalamtes und anderer Sicherheitsbehörden beim Entzug von Presseakkreditierungen während des G20-Gipfels scharf kritisiert:

“Sechs Wochen nach dem Gipfel werden Abgründe im Umgang der Sicherheitsbehörden mit den Rechten von Journalisten sichtbar – und ein erstaunliches Maß an Verachtung rechtsstaatlicher Prinzipien”, sagt Julia Stein, Vorsitzende von Netzwerk Recherche.

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M100 Colloquium 2017 mit Can Dündar

Can Dündar (Chefredakteur Cumhuriyet) Foto: Raphael Hünerfauth

Can Dündar auf der nr-Jahreskonferenz 2016. Foto: Raphael Hünerfauth

“Demokratie oder Despotie? Die Renaissance der dunklen Maechte” ist das Thema des M100 Sanssouci Colloquiums 2017. Eröffnungsredner ist nr-Leuchtturmpreisträger Can Dündar, Chefredakteur der türkisch-deutschen Nachrichtenplattform “Özgürüz” und ehemaliger Chefredakteur der Zeitung “Cumhuriyet”. Preisträgerin des M100 Media Awards 2017 ist Natalja Sindejewa, Gründerin und Geschäftsführerin von Doshd TV.

Teile des Programms werden auf Facebook live gestreamt, außerdem gibt es ein Liveblog.

Zuvor, von 8. bis 14. September, findet der M100 Young European Journalists Workshop “How to finance independent Journalism – Education, Platforms, Business Models” statt. An dem Workshop nehmen 15 Journalisten zwischen 18 und 27 Jahren aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland teil. Im Rahmen des Programms “Campus für gemeinnützigen Journalismus” unterstützte Netzwerk Recherche die Vorbereitung des Workshops.

G20-Akkreditierungen: Stellungnahmen von BKA und Bundespresseamt sind unzureichend und stigmatisierend

+ + + Update 12.7.2017, 21:47 Uhr: Journalisten wurden jahrelang beschattet / Verfassungsschutz ist Quelle – siehe Beiträge von SZ und Tagesschau.de in untenstehender Übersicht + + +

Mehrere Tage haben das Bundespresseamt und das Bundeskriminalamt nun gebraucht, um sich zum Entzug von Akkreditierungen während des G20-Gipfels zu erklären. Doch die beiden Stellungnahmen werfen erst recht Fragen auf. Denn sie beantworten nicht, warum einigen Kolleginnen und Kollegen plötzlich ihre Akkreditierungen entzogen wurden. Viel schlimmer: Sie stigmatisieren die Journalistinnen und Journalisten pauschal als Sicherheitsrisiko.

Steffen Seibert, Chef des Bundespresseamtes, verweist in seinem Schreiben darauf, dass es seitens der Sicherheitsbehörden bei 32 bereits akkreditierten Medienvertreterinnen und -vertretern “Sicherheitsbedenken” gegeben habe. “Mit ihren neuen Stellungnahmen setzen die Behörden das fort, was sie während des G20-Gipfels begonnen haben: Die Betroffenen werden pauschal als Sicherheitsrisiko stigmatisiert”, kritisiert Julia Stein, erste Vorsitzende von Netzwerk Recherche. Die Namen der Betroffenen standen auf einer “schwarzen Liste”, die sogar aus der Nähe gefilmt werden konnte, wie die Tagesschau berichtete.

In der aktuellen Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes wird die Weitergabe der Namenslisten an Polizeibeamte damit begründet, dass nur so die Sicherheit des Gipfels und seiner Teilnehmer gewährleistet werden konnte. Julia Stein dazu: “Damit werden die Betroffenen sogar nachträglich und identifizierbar als Sicherheitsrisiko benannt. Dabei haben sie bis heute noch nicht erfahren, welche ‘sicherheitsrelevanten Erkenntnisse’ angeblich gegen sie vorliegen.”
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#FreeDeniz: Freiheit für Deniz Yücel

Gemeinsam mit vielen Kollegen und Organisationen nahm Netzwerk Recherche an der Kundgebung #FreeDeniz #FreeAllJailedJournalists teil, um für die Freilassung von Deniz Yücel und unseren Kolleginnen und Kollegen in der Türkei zu demonstrieren.

Mehr Informationen gibt es bei Reporter ohne Grenzen, außerdem kann eine Petition zur Freilassung von Deniz Yücel unterzeichnet werden.

Christian Mihr (Reporter ohne Grenzen) und Özcan Mutlu (MdB Grüne), im Interview mit der Abendschau des RBB.

Christian Mihr (Reporter ohne Grenzen) und Özcan Mutlu (MdB Grüne) im Interview mit der Abendschau des RBB.

Fotos: Franziska Senkel

Fotos: Franziska Senkel

Transparenz ist Bürgerrecht

Initiative Transparenzklagen.de setzt Informationsfreiheit durch

Berlin, 3. Dezember 2016. Die Initiative Transparenzklagen.de, ein Gemeinschaftsprojekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Open Knowledge Foundation, wird künftig die gerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Behörden und sonstige staatliche Institutionen unterstützen. Damit soll den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder zu mehr Wirksamkeit verholfen und auf diese Weise die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürger gestärkt werden.

In Ergänzung zur Plattform von FragDenStaat.de, über die bereits jetzt Auskunftsanfragen an Behörden gerichtet werden können, wird Transparenzklagen.de ausgewählte Anträge, die nicht oder nicht im gebotenen Umfang beantwortet wurden, gerichtlich weiterverfolgen. Die damit verbundenen Kosten werden im Rahmen von Patenschaften übernommen, außerdem organisiert Transparenzklagen.de die Rechtsvertretung, das heißt, für die einzelnen Verfahren werden jeweils kompetente Rechtsanwälte ausgewählt.

Um die Übernahme eine Patenschaft kann sich jeder bewerben, dessen Antrag auf Auskunft nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes oder eines Landes abgelehnt wurde – unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson, einen Journalisten/eine Journalistin oder einen Verein beziehungsweise Verband handelt. Ausgewählt werden die Fälle dann unter dem Gesichtspunkt der strategischen Rechtsverfolgung, das heißt, das Verfahren muss über den konkreten Fall hinaus grundsätzliche Bedeutung haben. Bisher wurde beispielsweise für eine Klage gegen das Bundesministerium für Gesundheit auf Herausgabe einer Liste der von ihr registrierten Top Level Domains die Patenschaft übernommen.

Die Finanzierung der Initiative erfolgt durch Spenden und die Förderung durch die Bewegungsstiftung Außerdem unterstützt die Rudolf Augstein Stiftung das Projekt im Rahmen der Kampagne „Informationen befreien“, die über das Thema Informationsfreiheit und über die Nutzung und Durchsetzung von Informationsfreiheitsrechten aufklärt.

Journalisten von Ausspähung durch Browser-Add-ons und Datenhandel bedroht

Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche warnt Journalisten weltweit vor der akuten Gefahr einer Ausspähung durch Browser-Add-ons.

Recherchen des Norddeutschen Rundfunks haben ergeben, dass über Browser-Erweiterungen – unter anderem “Web of Trust” – Nutzerdaten gesammelt und an Dritte weiterverkauft werden. Der NDR-Redaktion liegt ein Datensatz vor, der die Browser-Historie von rund drei Millionen Nutzern im Monat August 2016 umfasst, darunter auch die von Journalisten. Anhand der Daten könnte zum Beispiel nachvollzogen werden, welche Reisen ein Journalist gebucht hat und an welchen Themen, zu welchen Personen oder Institutionen er oder sie recherchiert.

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