Führt so ein Gesetz nicht zur Überlastung der Ämter?
Alle Erfahrungen zeigen, dass die Bürger*innen sehr zielgerichtet und verantwortungsbewusst mit dem Informationsrecht umgehen. Weder im Ausland noch in den deutschen Bundesländern ist es zu der von Kritikern oft heraufbeschworenen “Antragsflut” gekommen. Im Gegenteil: Es hat sich gezeigt, dass die Anträge überwiegend sehr naheliegende und für die Öffentlichkeit wichtige Fragen betreffen – auf Landesebene vor allem zu Bauvorhaben. Und die Politik hat auch immer die Option, bei steigendem Interesse an Informationen der Verwaltung einen Weg zu wählen, der Verwaltungsmodernisierung und mehr Transparenz kombiniert: Transparenzgesetze schreiben vor, bestimmte Unterlagen, z.B. Gutachten und Studien, Unterlagen zu größeren Bauplanungen oder Verträge der öffentlichen Hand ab einer bestimmten Größenordnung automatisch im Internet zu veröffentlichten. Seit über zehn Jahren macht Hamburg mit seinem Transparenzgesetz gute Erfahrungen und gilt bundesweit als Vorbild. Dank der Veröffentlichungen im Transparenzregister kann in Hamburg jede Person an Verwaltungsinformationen gelangen, ohne dass eine Behörde mit Anträgen beschäftigt wird. Und auch die Verwaltung selbst nutzt in Hamburg diese Form des Informationszugriffs gerne, weil es einfacher ist, als Akten hin und her zu schieben. Eine klug umgesetzte Transparenzstrategie kann so zum Treiber der Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung werden.