Wo gilt dieses Rechtsprinzip schon länger?
Weltweit haben nach einer Erhebung der UNESCO aus dem Jahr 2019 schon 125 Staaten Informationsfreiheitsgesetze oder vergleichbare Regelungen eingeführt. Als das IFG des Bundes in Deutschland in Kraft trat, waren es auch bereits rund 50 Länder, die Bundesrepublik somit international ein Nachzügler. Innerhalb der OECD-Staaten gehörte Deutschland zu den letzten, die noch an obrigkeitsstaatlichen Geheimhaltungsregeln festhielten. In der erweiterten EU der 25 verzichten Ende 2005 außer Deutschland nur noch Luxemburg, Malta und Zypern auf die Informationsfreiheit. Vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) hatten die Transparenzverpflichtung allerdings schon zwischen 1998 und 2002 auf Landesebene umgesetzt – und damit gute Erfahrungen gemacht. Jetzt, Stand 2023, verfügen alle bis auf zwei Bundesländer über ein IFG oder eine weitergehende gesetzliche Regelung, die auch automatische Veröffentlichungspflichten enthält. Nur Niedersachsen und Bayern präsentieren sich weiterhin als weiße Flecken auf der IFG-Landkarte.