Wir gehen aktuell davon aus, dass für die Teilnahme an der Konferenz ein vollständiger Impf-/Genesenennachweis (entsprechend der bis 30.9. geltenden gesetzlichen Regelungen, also z.B. zwei Einzelimpfungen, unabhängig vom Zeitpunkt der Impfungen) und ein Corona-Schnelltestergebnis eines Testzentrums, ein sogenannter Bürgertest, erforderlich ist. Der Schnelltest muss innerhalb der letzten 24 Stunden vor Einlass gemacht werden. Das Tragen einer FFP2-Maske wird dringend empfohlen. Die Veranstalter können kurzfristig eine Maskenpflicht in allen Innenräumen anordnen.

Anerkannte Corona-Testzentren in Hamburg finden Sie auf der Seite www.hamburg.de/corona-schnelltest

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