Nur mündliche und einfache schriftliche Auskünfte (inklusive weniger Kopien) sind kostenfrei. Ansonsten können Gebühren für den Arbeitsaufwand der Behörde und Sachauslagen (z.B. für Kopien 0,10 Euro pro DIN A4-Seite) in Rechnung gestellt werden. Die Akteneinsicht im Amt kann je nach Dauer und Vorbereitungsaufwand der Behörde mit 15 bis 500 Euro zu Buche schlagen. Details der Gebührenordnung, die leider sehr abschreckend und wenig bürgerfreundlich ausgefallen ist, sind hier nachzulesen. Der Gebührenhöchstsatz liegt demnach in außergewöhnlich aufwändigen Fällen bei 500 Euro. Weil die Gebühr sich immer auf den Arbeitsaufwand bezieht, die Kosten für Kopien aber noch als Sachauslage hinzugerechnet werden, kann bei vielen Kopien der Satz von 500 Euro auch überschritten werden. Das Netzwerk Recherche wird sehr genau beobachten, ob die Behörden wirklich nur im Ausnahmefall die Gebührenobergrenze ausschöpfen. Selbst wenn dies nur selten geschehen sollte, sind wir der Meinung, dass die vorliegende Gebührenordnung dringend nachgebessert werden muss, so dass z.B. die Akteneinsicht im Amt grundsätzlich kostenfrei bleibt. Antragsteller*innen sollten sich, wenn immer möglich, auf § 2 der Gebührenordnung berufen, wonach bei Bedürftigkeit oder aus Gründen des öffentlichen Interesses die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt und in besonderen Fällen auch erlassen werden kann. Wer als Journalist*in recherchiert, kann unserer Meinung nach im Regelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der Information geltend machen, sich also auf § 2 berufen. Außerdem ist es sinnvoll, im Antrag bereits anzugeben, dass um Rücksprache gebeten wird, sollten für die Bearbeitung Kosten entstehen die jenseits eines vertretbaren Satzes liegen (z.B. Rücksprache, falls mehr als 30 Euro an Gesamtkosten zu erwarten sind).

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