IFG Thüringen: Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Mogelpackung
Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. kritisiert den Entwurf zum neuen Informationsfeiheitsgesetz in Thüringen. “Die jetzige Vorlage ist eine Mogelpackung”, sagt Oliver Schröm, Vorsitzender von Netzwerk Recherche. “Wenn die Landesregierung in Thüringen den Bürgern und der Öffentlichkeit keinen freien Zugang zu den Informationen in Ihren Behörden geben will, soll sie das offen sagen. Die Gesetzesvorlage dient allein der Geheimhaltung und trägt somit zu Unrecht den Namen Informationsfreiheitsgesetz.”
Das neue Gesetz soll im Dezember im Erfurter Landtag beschlossen werden. Nach Ansicht von Netzwerk Recherche erfüllt der vorliegende Entwurf aber in wesentlichen Punkten nicht die Anforderungen an ein Informationsfreiheitsgesetz. So konterkarieren zu viele und zu weitreichende Ausnahmetatbestände den Sinn des Gesetzes, den Bürgern und der Öffentlichkeit freien Zugang zu Informationen der Behörden zu gewähren.
Anstatt tatsächlich notwendige Ausnahmen, nach denen eine Auskunft verweigert werden darf, eng auszulegen und genau zu benennen, werden im Gesetz ganze Verwaltungsbereiche für interessierte Bürger verschlossen. Beispielsweise werden Sicherheitsbehörden, Hochschulen, der thüringische Landesrechnungshof sowie öffentliche Unternehmen weitgehend von jeder Informationspflicht ausgenommen.
In den Augen von Netzwerk Recherche muss hier Aufklärung und Transparenz der Vorzug vor obrigkeitkeitsstaatlichem Denken und Geheimniskrämerei gegeben werden.
Weiter bemängelt Netzwerk Recherche völlig unzureichende Fristenregelungen im Gesetzentwurf. Die Zeiträume zur Bearbeitung der Anträge sind schwammig formuliert. So wird in dem Gesetzentwurf aus einem “unverzüglich” schnell eine Frist von drei Monaten, die ohne weiteres “angemessen” – also auf unbestimmte Zeit – verlängert werden kann. Und mehr noch: Wenn der Antrag auf Informationsfreigabe nach drei Monaten von einer Behörde nicht genehmigt worden ist, soll der Antrag als abgelehnt gelten. Auf Abschottung sinnende Behörden werden auf diese Art und Weise unterstützt, wenn sie Zugang zu Informationen verweigern wollen. Diese Regelung ist völlig konträr zum Standard, der mittlerweile in der Informationsfreiheitsgesetzgebung erreicht wurde. Auch das Umweltinformationsgesetz des Landes Thüringen sieht hier bessere Fristen vor, ohne dass dies in der Vergangenheit zu Problemen geführt hat.
Damit nicht genug: Die im Gesetz vorgeschlagene Einführung eines Kostendeckungsprinzips für den Zugang zu Informationen benachteiligt finanziell schwache Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Netzwerk Recherche fordert auch hier – wie im Bund und in anderen Ländern üblich – eigenständige Kostenregelungen, die von vornherein nach oben gedeckelt sind. “Es darf keine maßlosen Gebührenforderungen geben. Die vorgesehenen Regelungen sind für Antragsteller abschreckend und lassen den eigentlichen Zweck des Gesetzes ins Leere laufen”, sagt Oliver Schröm.
Ganz besonders kritisch sieht Netzwerk Recherche den Versuch der Landesregierung, gewerbliche Nutzungen einer Akteneinsicht unter Strafe zu stellen und mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße zu belegen. Die praktische Konsequenz aus dieser Regelung wäre, dass kein Journalist die erhaltenen Informationen in seiner publizistischen Tätigkeit verwenden darf, ohne sich einer empfindlichen Strafe auszusetzen. Denn eine Gewinnerzielungsabsicht ist bei festangestellten Journalisten mittelbar und bei freien Journalisten unmittelbar immer vorhanden. Sie werden für Artikel oder Fernsehberichte bezahlt, die sie im Dienst der Öffentlichkeit auf Basis der erlangten Informationen erstellen. Die in Thüringen geplante Regelung steht nach Ansicht von Netzwerk Recherche im Widerspruch zu Bundes- und Europarecht. “Hier wird versucht, einen Berufsstand und damit die allgemeine Öffentlichkeit vom Zugang zu Informationen auszuschließen”, so Oliver Schröm. “Der vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb abzulehnen. Umfangreiche Verbesserungen sind unumgänglich.”
Netzwerk Recherche appelliert an die Parteien im Thüringer Landtag, ein Informationsfreiheitsgesetz zu beschließen, das diesen Name auch verdient.
Netzwerk Recherche e.V. ist der Verein zur Förderung der Recherche in Deutschland, dem 600 Journalisten aus allen Bereichen der Medien angehören. Zu seinen Kernaufgaben zählt, Recherche zu fördern und zu fordern. Dazu veranstaltet das Netzwerk Fachtagungen und Konferenzen, gibt Publikationen heraus und vergibt Recherche-Stipendien.