Informationsfreiheit bezeichnet das Prinzip, dass grundsätzlich alle Unterlagen öffentlicher Stellen für jeden zugänglich sind. Eine persönliche Betroffenheit desjenigen, der Informationen haben möchte, oder auch nur eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Das Informationsfreiheitsgesetz kehrt damit das bisher gültige Rechtsprinzip der "Amtsverschwiegenheit" um: Statt vom Prinzip der Geheimhaltung wird vom Prinzip der Öffentlichkeit ausgegangen. Falls eine Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln nicht herausgeben zu dürfen, so liegt die Begründungspflicht bei ihr.

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